Bildungsministerium kommt gesetzlicher Informationspflicht nicht nach
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur kommt seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nach. Bereits Anfang Dezember 2009 hatten Studierendenvertreter der FH Ludwigshafen eine Anfrage an das Ministerium nach seit dem 2009 geltendem Landesinformationsfreiheitsgesetz gestellt, mit der Bitte noch offene Fragen zur Erweiterung der FH Ludwigshafen zu beantworten.
Anfang Januar 2010 ging eine vom 16. Dezember 2009 datierte Antwort des Ministeriums bei der Studierendenschaft ein. Inhaltlich wurde nur auf sehr wenige Fragen eingegangen, vor allem aber fehlten explizit angeforderte Unterlagen sowie Informationen.Diese wurden am 13. Januar mit einer Bitte um Nachbesserung nochmals angefordert.
Bis zum heutigen Tag wurde der Studierendenschaft weder auf das zweite Schreiben geantwortet, noch die angeforderten Unterlagen und Informationen zugesandt. Eine rechtsmittelfähige Antwort auf die ursprüngliche Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz steht bislang ebenfalls aus.
Besonders enttäuscht sind die Studierendenvertreter von der Umsetzung des Gesetzes, das maßgeblich von der SPD-Landtagsfraktion, unter anderem mit dieser Begründung:
„[…] Die Verfügbarkeit über […] Informationen kann somit von entscheidender Bedeutung für die bürgerschaftliche Teilhabe insbesondere an staatlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen sein[…]
auf den Weg gebracht wurde. Vor diesem Hintergrund hatten die Studierendenvertreter von einem SPD-geführten Ministerium einen problemlosen Ablauf erwartet.
Zuvorhatten die Studierendenvertreter, im Bemühen um die Campuserweiterung der FH Ludwigshafen, bereits die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass nur der direkte Kontakt zu Frau Ministerin Ahnen oder ihrem Staatssekretär Herrn Ebling Gehör im Ministerium schafft und anschließende Bewegung in das Anliegen der Studierenden um die FH-Erweiterung bringt. Sonstige Kommunikationsversuche, vor allem schriftliche werden von ihren Mitarbeitern unzureichend – wie in dem aktuellen Fall – oder gar nicht – wie bei den beiden Schreiben im Herbst 2009–beantwortet. Telefonische Anfragen ergeben Aussagen, die nicht verwendet werden dürfen oder den Verweis, die Anfrage schriftlich zu stellen.
Die Studierendenvertreter benötigen die angeforderten Informationen unter anderem zur Vorbereitung des am 01. Februar stattfindenden Gesprächs mit Vertretern des Ministeriums und der Hochschulleitung. Dennoch sind sie weiter bereit den konstruktiven Dialog mit dem Ministerium zu führen. Dazu müssen sich aber alle Mitarbeiter im Ministerium als verlässliche und faire Ansprechpartner zeigen, die die Kommunikation mit den Studierenden ernst nehmen.